Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege genannt. Sie kann im Unterschied zur Kurzzeitpflege auch in der häuslichen Umgebung erbracht werden, und zwar wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder Sonstiges vorübergehend verhindert ist.
Diese Leistung kann für einen Zeitraum von sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden, der nicht zusammenhängend sein muss. Auch kurze Zeiträume können so überbrückt werden. Sie können die Leistung sogar stundenweise in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige bereits sechs Monate lang von Ihnen gepflegt wurde. Pflegebedürftige erhalten bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für eine solche Verhinderungspflege.
Die Kosten müssen Sie nicht verauslagen, da wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen!
Aufstockung der Verhinderungspflege
Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 806 Euro, auf 2418 Euro, aus dem Kurzzeitpflegebudget erhöht werden – sofern das Kurzzeitpflegegeld in dem Jahr noch nicht aufgebraucht ist.
Auch diese Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet!