Haushaltshilfe über Krankenkasse?

Bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe...?


In besonderen Fällen ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt!
Wenn Sie z. B. durch einen Unfall (Armbruch, Beinbruch) oder wegen einer Risikoschwangerschaft oder Mehrlingsgeburt nicht mehr in der Lage sind, den Haushalt zu führen, besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für Sie bezahlt.
Gerne übernehmen wir unkompliziert, auch kurzfristig und für einen befristeten Zeitraum Ihre Hausarbeit.
Wir beraten Sie gerne und regeln alles mit Ihrer Krankenkasse!


Bei einer Haushaltshilfe handelt es sich aus Sicht des SGB um eine „hauswirtschaftliche Versorgung“, die je nach Pflegestufe und den jeweiligen Trägern der Sozialversicherung unterschiedlich geregelt wird. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Pflegegrad 1 bis 5.
Eine Haushaltshilfe kann zur Entlastung pflegender Angehöriger beantragt werden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 13 Stunden kostenlose Haushaltshilfe pro Monat und 160 Stunden pro Jahr.
 

 
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