Umbaumaßnahmen
So nutzen Sie alle Zuschüsse für einen behindertengerechten Umbau optimal aus
Was tun, wenn Ihr Bad nicht behindertengerecht ausgestattet ist?
Sind Türschwellen im Weg, Türen zu eng für Rollstuhl .....
Sie kommen mit dem Rollstuhl nicht an das Waschbecken oder die Dusche ist nicht befahrbar? Die Toilette ist zu niedrig? Der Boden zu rutschig?
Die Liste könnte noch ein ganzes Stück fortgesetzt werden. Fakt ist jedoch: Für einen Menschen mit Handicap ist es unumgänglich, ein Bad so auszustatten, dass er so viel wie möglich selbst erledigen kann.
Der Umbau für ein barrierefreies und rollstuhlgerechtes Bad kann teuer werden. Muss die Dusche vergrößert und befahrbar ausgelegt oder gar die Badewanne ausgebaut werden, so wird es unumgänglich sein, die Fliesen neu zu verlegen. Oftmals müssen Armaturen neu verlegt werden.
Nicht selten müssen die Türen verbreitert und die Übergänge schwellenlos gestaltet werden. Wer diese Arbeiten nicht privat vom Familien- oder Freundeskreis erledigen lassen kann, wird nicht umhin kommen, nicht nur einen Schreiner sondern auch eine Fliesenlegerfirma und einen Sanitärfachmann zu beauftragen.
Planen Sie gemeinsam mit den notwendigen Baufirmen den sinnvollen Umbau Ihres Bades. Wenn Sie sich im Klaren sind, wie Ihr Bad umgebaut werden soll, haben Sie folgende Möglichkeiten, Zuschüsse und Kostenübernahmen zu beantragen:
Zuschuss über die Pflegeversicherung
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss zum Umbau von bis zu 4.000 Euro. Die restlichen Kosten müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Vorgehensweise zum Beantragen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Schicken Sie den Kostenvoranschlag (evtl. zur besseren Veranschaulichung auch Bilder vom vorhandenen Bad) an die Pflegekasse. Diese entscheidet, ob Sie einen Zuschuss erhalten.
- Sobald der Umbau beendet ist, können Sie die Handwerkerrechnungen einreichen und Sie erhalten Ihren Zuschuss.
- Da es sich um einen Zuschuss handelt, brauchen Sie die Genehmigung der Pflegekasse nicht zwingend vor Beginn des Umbaus. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich jedoch, vor Beginn der Umbauarbeiten den Zuschuss zu beantragen. Sollte nämlich die Pflegeversicherung den Zuschuss ablehnen, können Sie jetzt noch umdisponieren, indem Sie sich vielleicht günstigere Fliesen oder eine andere Dusche aussuchen.
Achtung: Hilfsmittel sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Bei Ihrem Kostenvoranschlag ist vielleicht auch ein Duschsitz, ein Haltegriff in der Dusche oder für die Badewanne oder eine Toilettenerhöhung inbegriffen. Diese Posten sollten Sie jedoch separat halten, da es sich hierbei um Hilfsmittel handelt und diese von der Krankenkasse separat erstattet werden. Näheres zum Antrag für einen behindertengerechten Wohnungsumbau finden Sie bei uns.
Erstattung über Hilfsmittel über die Krankenkasse
Wie bereits im vorherigen Abschnitt beschrieben, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Dusch- oder Badewannensitze, Badehilfen, Badewannenlifter, Badewannengriffe und Aufrichtehilfen, Toilettensitze usw. als Hilfsmittel erstattet zu bekommen. Diese Hilfsmittel erhalten Sie in Ihrem Sanitätshaus direkt vor Ort oder einfach und bequem über das Internet. Lassen Sie sich beraten, was für Sie sinnvoll ist und in Frage kommt.
Vorgehensweise zum Beantragen von Hilfsmitteln
- Lassen Sie sich ebenfalls einen Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus oder einem anderen Lieferanten geben oder zumindest eine Auflistung mit genauer Bezeichnung der einzelnen Hilfsmittel.
- Mit dieser Auflistung müssen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für die einzelnen Hilfsmittel beantragen.
- Diese Verordnung muss dann von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
- Nach Genehmigung können Sie das Hilfsmittel bei Ihrem Sanitätshaus bestellen
Da es von Hilfsmittel zu Hilfsmittel unterschiedlich sein kann, ob es vor dem Beginn der Badumbauarbeiten beantragt werden muss oder nicht, ist es auch hier wieder sinnvoll, alles vor Baubeginn und Auftragsvergabe zu besorgen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Auch wenn Sie als behinderter Mensch bereits einen Steuerfreibetrag haben, haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, den Badumbau als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Welche Voraussetzungen hierfür nötig sind, können Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt direkt klären.