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Entlastung für Pflegebedürftige und Pflegende nach § 45b SGB XI

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf diese Leistungen, egal welcher Pflegegrad Ihnen zugeordnet wurde.

Denn mit dem Inkrafttreten des neuen Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2017 wurde die finanzielle Unterstützung von entlastenden Betreuungs- und Entlastungsleistungen bzw. von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ausgebaut.

 Darunter fallen auch die Angebote zur Entlastung im Alltag, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

 


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Eure Yvonne

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